Der Staat kann Richter entlassen, wenn er den Verdacht hat, dass sie rechtsextrem sind. Dies gilt sowohl für die Bundesrepublik Deutschland als auch für andere Länder. In Deutschland gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung, die genau festlegt, wann der Staat einen Richter entlassen darf. In der Praxis wird dies jedoch in der Regel nur dann getan, wenn der Verdacht auf Rechtsextremismus sehr stark ist und die Person in Frage eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.