Die Witwe des verstorbenen Bundeskanzlers Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, hat mit ihrer Verfassungsklage gegen die Regierungschefs der Europäischen Union in Luxemburg gescheitert. Die Klage wurde vom Gericht am Donnerstag abgewiesen.
Maike Kohl-Richter hatte geklagt, dass die Regierungschefs der EU bei ihrer jüngsten Sitzung im Juni ihren Mann nicht genug geehrt hätten. Die Regierungschefs hatten beschlossen, eine Stiftung in seinem Namen zu gründen, um die europäische Einigung zu fördern. Sie hatten auch eine Minute Schweigen an Helmut Kohls Gedenken gehalten.
Maike Kohl-Richter argumentierte, dass die Regierungschefs der EU dadurch ihren Mann „herabgewürdigt“ hätten. Sie forderte, dass die Regierungschefs eine öffentliche Erklärung abgeben sollten, in der sie sich für ihr Verhalten entschuldigen.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab und argumentierte, dass die Regierungschefs der EU bei ihrer Sitzung im Juni keine rechtliche Pflicht hatten, Helmut Kohl zu ehren.