87-jährige former KZ-Sekretärin Irmgard Fuhrmann zu Bewährungsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt

Die 87-jährige frühere KZ-Sekretärin Irmgard Fuhrmann ist am Montag zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Fuhrmann war im Februar 2016 wegen Beihilfe zum Mord in sechs Fällen schuldig gesprochen worden. Sie hatte in den Jahren 1944 bis 1945 im Konzentrationslager Stutthof in Polen gearbeitet.

Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass Fuhrmann die Namen der Häftlinge, die das Lager verlassen sollten, auf eine Liste gesetzt hat, damit sie vom SS-Personal abgeholt werden konnten. Die Angeklagte bestritt diese Vorwürfe.

Es ist das erste Mal, dass eine frühere KZ-Angehörige in Deutschland wegen Beihilfe zum Mord an Häftlingen verurteilt wurde.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert