Die Abschieberegelung der Bundesregierung wird vorerst nicht in Kraft treten. Das teilte das Bundesinnenministerium am Dienstagabend mit. Die vom Obersten Bundesgericht angeordnete vorläufige Schutzmaßnahme betrifft rund 200 Menschen, die nach dem Dublin-III-Abkommen in andere EU-Staaten abgeschoben werden könnten.
Das Dublin-III-Abkommen regelt, welches EU-Land für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist. Nach dem Abkommen können Flüchtlinge, die in einem EU-Mitgliedsstaat ankommen, von dort auf Antrag eines anderen Mitgliedsstaates an diesen überstellt werden.
Die vorläufige Schutzmaßnahme betrifft rund 200 Menschen, die nach dem Dublin-III-Abkommen in andere EU-Staaten abgeschoben werden könnten. Die Schutzmaßnahme soll verhindern, dass Menschen in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen möglicherweise Folter oder Menschenrechtsverletzungen drohen.
Das Oberste Bundesgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die vorläufige Schutzmaßnahme bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestehen bleibt. Der EuGH entscheidet über die Frage, ob das Dublin-III-Abkommen mit dem EU-Recht vereinbar ist.