Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Betroffene von Luftverschmutzung keinen Schadensersatz von den verantwortlichen Staaten verlangen können. Dies ist eine Rückkehr zur vorherigen Rechtsprechung des Gerichts, wonach ein solcher Anspruch nicht besteht.
Der EuGH urteilte in einem Fall, in dem eine italienische Bürgerin behauptete, dass die schlechte Luftqualität in ihrer Region zu gesundheitlichen Problemen geführt habe. Sie forderte Schadensersatz vom italienischen Staat.
Der EuGH entschied jedoch, dass der Anspruch auf Schadensersatz nicht unter das EU-Recht fällt. Er stellte fest, dass die Luftverschmutzung ein Problem ist, das im Zusammenhang mit der Umweltpolitik der EU angegangen werden muss, aber keinfall unter das EU-Recht fällt.
Dies ist eine Rückkehr zur vorherigen Rechtsprechung des Gerichts, wonach Betroffene von Luftverschmutzung keinen Schadensersatz vom verantwortlichen Staat verlangen können.